Die Jagdgenossenschaft Hönebach ist der Interessenverband aller Grundeigentümer, die in der hiesigen Dorfgemarkung bejagbare Ländereien besitzen. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft wird nicht durch freiwilligen Beitritt erworben, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Genossenschaft ist vereinsähnlich organisiert. Sie steht zwar unter staatlicher Aufsicht, kann ihre Angelegenheiten aber weitgehend selbständig regeln. Die Aufgabe der Genossenschaft besteht vorrangig darin, dafür zu sorgen, dass auf dem Grund und Boden ihrer Mitglieder die Jagd ordnungsgemäß ausgeübt und der Wildschaden reguliert wird. Zu diesem Zweck wird üblicherweise ein längerfristiger Pachtvertrag mit einem oder mehreren Jagdinteressenten abgeschlossen. Würde man auf die Jagdausübung verzichten, so würden sich die Hirsche, Rehe und Wildschweine, die in unseren Wäldern keine natürlichen Feinde mehr haben, ungehindert vermehren. Gleichzeitig würden die durch das Wild verursachten Schäden in Forst und Flur drastisch zunehmen. Dadurch wäre der Fortbestand einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung ebenso gefährdet wie die Rentabilität der einheimischen Landwirtschaft. Mit der Verpachtung des Jagdrechts erfüllt die Jagdgenossenschaft daher eine wichtige und dem Gemeinwohl dienende Aufgabe. Da die hiesige Jagdgenossenschaft zudem regelmäßig einen Teil der Pachteinnahmen für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellt, kommt die Verbandstätigkeit der gesamten Dorfgemeinschaft zugute.
Die Jagdgenossenschaft Hönebach besteht in ihrer jetzigen Form seit den Jahr 1935. Sie hat momentan 160 Mitglieder und verwaltet eine bejagbare Fläche von 319 Hektar. Das Jagdrecht ist an den Apotheker Jürgen Göbel aus Heringen verpachtet. Die Jagdgenossenschaft wird seit dem Jahr 2017 von Benjamin Schumann geleitet.