Stand: 28.03.25
Termine in der Mehrzweckhalle Hönebach 2025
Anmeldung an Ortsvorsteher Siegfried Linß
unter Telefon: 06678/619 oder mobil 0170/1126904
E-Mail: siggi.linss@freenet.de
Wöchentlich wiederkehrende Termine:
Dienstag u. Mittwoch Vormittags Grundschule Hönebach
Montag: 18.00 Uhr – 21.00 Uhr ESV Tanzfrequenz
Dienstag: 19.15 Uhr – 20.15 Uhr ESV Gymnastik
Mittwoch: 19.00 Uhr – 20.00 Uhr ESV Gymnastik
Donnerstag: 19.00 Uhr – 20.15 Uhr ESV Yoga
Freitag: 18.00 Uhr – 21.00 Uhr ESV Tanzfrequenz
Sonntag: 13.00 Uhr – 15.00 Uhr ESV Showtanzgruppe
Einmalige Termine
Samstag, 29.03.2024, 19.00 Uhr – JHV Jagdgenossen
Freitag, 04.04.202519.00 Uhr JHV Heimatverein 700 Jahre Hönebach e.V.
Freitag, 25.04.202519.00 Uhr Sitzung Showtanzgruppe
Samstag, 26.04.2025 – Mitgliederversammlung ESV
Sonntag, 04.05.2025 ganztägig – Familienfeier
Samstag, 23.05.2025 – Familienfeier
Samstag, 24.05.2025 12.00 Uhr – 24.00 Uhr Familienfeier
Samstag, 14.06.2025 14.00 Uhr – 24.00 Uhr Familienfeier
Samstag, 28.06.2024 18.00 Uhr – 02.00 Uhr Familienfeier
Donnerstag, 11.09.2025, 20.00 Uhr – 22.00 Uhr Gemeindevertretersitzung
Samstag, 06.12.2025 19.00 Uhr– ESV Jahresabschlussfeier
Samstag, 03.01.2026 – JHV Freiwillige Feuerwehr Hönebach
Samstag, 21.03.2026 – gemeinsame JHV Wildecker Feuerwehren
Samstag, 23.05.2026 – Familienfeier
Anlage zur Satzung (§ 6 Abs. 1)
Für die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen sind folgende Gebühren zu entrichten:
- Saal
1.1 – Gewerbliche Nutzung 250,00 Euro
Private Veranstaltungen, Familienfeier 58,00 €
1.3 – kulturelle Veranstaltungen zur Heimat- und Brauchtumspflege 165,00 €
1.4 – vereinsinterne kulturelle Veranstaltungen ortsansässiger Vereine 80,00 €
1.5 – sonstige allgemeine Veranstaltungen 165,00 € - je kleiner Saal bzw. Raum / Saalhälfte
2.1 – Gewerbliche Nutzung 83,00 €
2.2 – Private Veranstaltungen, Familienfeier 26,00 €
2.3 – sonstige allgemeine Veranstaltungen 55,00 €
3 – Küche einschl. Geschirr, Spülmaschine und Kühlgeräte 65,00 €
4 – Reinigung Bierzapfanlage 20,00 € - – Nebenkosten
5.1 – Nebenkostenpauschale
großer Saal 130,00 €
5.2 – Nebenkostenpauschale je kleiner Saal 57,00 € - Reinigung (je angefangene Stunde) 40,00 €
Die vorgenannten Gebühren gelten pro Nutzungstag. Für den zweiten Veranstaltungstag verringern sich die Gebühren unter Nr. 1 – 3 um 20 %. Für den dritten und für jeden weiteren Tag um 30 %.
Bei Nutzung der Einrichtung bis zu vier Stunden betragen die Gebühren und Pauschalen die Hälfte.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder mehrtägigen Reservierungen der Einrichtungen (z.B. für Aufbau, Vorbereitung, Probe etc.) erfolgt die Abrechnung der Nebenkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch. Ausgenommen hiervon ist jeweils ein Tag zum Aufbau und zur Reinigung der Einrichtung. Am Veranstaltungstag gelten die unter Nr. 5 aufgeführten Gebühren. Sofern eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch aus technischen Gründen oder aufgrund mehrerer Nutzer des Gebäudes nicht möglich ist, ist bei Zulassung zur Benutzung gemäß § 3 eine angemessene Nebenkostenpauschale, abhängig von der jeweiligen Nutzung, für die Vorhaltedauer festzusetzten.
Allgemeine Vertragsbedingungen:
Maßgeblich für die Benutzung der Einrichtung ist die Satzung und Gebührenordnung über die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Wildeck vom 9.11.2023
Die Übergabe des Inventars und der Räumlichkeiten erfolgt durch den Hausmeister oder Ortsvorsteher mittels Übergabeprotokolles.
Die Benutzung der Einrichtungen erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Benutzers. Dieser übernimmt für die Dauer der Benutzung ohne Verschuldensnachweis die Haftung der Gemeinde als Grundstückseigentümer für alle Personen- und Sachschäden und verpflichtet sich, die Gemeinde im Voraus von Schadenersatzansprüchen freizustellen. Die von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen könnten. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Zeiten der Vorbereitung und auf die Arbeiten, die nach der Veranstaltung durchgeführt werden. Verursachte Schäden sind vom Benutzer unverzüglich dem Beauftragten der Gemeinde zu melden.
Dem Nutzer ist bekannt, dass er zum Schadenersatz bei Fehlbeständen, Beschädigungen oder Verschmutzungen verpflichtet ist, wenn diese während dessen Nutzungszeiten aufgetreten sind. Für eine eventuelle Reinigung des Inventars, bevor es in Gebrauch genommen wird, hat der Nutzer selbst zu sorgen.
Der Nutzer ist verpflichtet, die überlassenen Einrichtungen in sauberem und ordentlichem Zustand zurückzugeben. Reinigungskostengebühren werden, sofern der Benutzer die Reinigung nicht in eigener Regie vornimmt, nach den tatsächlichen anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Ebenfalls sind die Kosten für die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Reinigungsmittel zu erstatten.
Die bei der Rückgabe an die Gemeinde festgestellten, fehlenden oder beschädigten Gegenstände werden dem Benutzer mit den fälligen Gebühren in Rechnung gestellt, so wie die vorgenannten Reinigungskosten, sofern der Benutzer die Reinigung der ihm überlassenen Räumlichkeiten nicht in eigener Regie vornimmt.
Bühnendekorationen, Ausbauten und dergleichen dürfen nur mit Genehmigung des Gemeindevorstandes angebracht werden. das Einschlagen von Nägeln, Hagen und ähnlichem in Fußböden, wende, decken oder Einrichtungsgegenstände ist nicht gestattet.
Der Benutzer ist verpflichtet, mitgebrachte Gegenstände nach Ablauf der Nutzungsdauer unverzüglich zu entfernen. Bei Verzug kann die Gemeinde Räumungsarbeiten auf Kosten des Benutzers durchführen lassen oder ein angemessenes Entgelt für die Beseitigung der Gegenstände verlangen.
Der Benutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte aus der Überlassung der Gemeinschaftseinrichtung auf andere Personen oder Vereinigungen zu übertragen
Für die Beseitigung des bei der Veranstaltung anfallenden Mülls ist der Benutzer verantwortlich.
Die Abnahme erfolgt durch den bestellten Hausmeister.
Alle Benutzer der Gemeinschaftseinrichtungen haben sich so zu verhalten, dass Anwohner nicht mehr als nach den Umständen vermeidbar, gestört werden. Dies gilt insbesondere für die Zeit nach 22:00 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen regeln sich nach der von der örtlichen Ordnungsbehörde festgesetzten Sperrstunde.
Die Satzung und Gebührenordnung über die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Wildeck vom 9.11. 23 sowie die Vorgenannten allgemeinen Vertragsbedingungen werden vom Nutzer anerkannt und als verbindlich erklärt.